Was bei Hunden und Katzen schon üblich ist, gibt es in Kürze auch bei Pferden: Die erste Kranken(voll)versicherung bis zum 2-fachen Satz der GOT.
Vielen Pferdebesitzern öffnet sich nun die Option feste, verlässlichen Kosten für die tierärztliche Versorgung Ihres Vierbeiners einzuplanen. Unkalkulierbare Risiken gehören damit weitestgehend der Vergangenheit an.
Bislang gab es für Pferde OP-Versicherungen einiger weniger Versicherungsgesellschaften.
Das neue Produkt für Pferde beinhaltet Leistungen für ambulante und stationäre Behandlungen - bis zu 100% Kostenübernahme für erstattungsfähige Aufwendungen nach dem 2-fachen Satz der GOT, sowie keine Altersgrenzen bei der Aufnahme.
In der Vorabinformation teilt der Versicherer mit, dass es die neue Pferdekrankenversicherung ohne Selbstbeteiligung monatlich ab 173,25€ geben wird. Günstigere Prämien mit Selbstbeteiligung sind ebenso vorgesehen.
Der neue Tarif wird in Kürze über unseren Tarifrechner buchbar sein. Alternativ freue ich mich auf Ihre Anfrage per E-Mail oder Telefon!
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Die Niedrigzinsphase – und auf grundlegenderer Ebene auch der demografische Wandel – macht sich in der Ruhestandsplanung der Deutschen bemerkbar, wie eine aktuelle Studie belegt: Während vor vier Jahren noch knapp jeder zweite Befragte keine finanziellen Sorgen hinsichtlich seiner Rente hatte, sind es jetzt nur noch 37 Prozent.
Damit einher geht eine besorgniserregende Ungewissheit: Noch nicht einmal jeder Fünfte (18 Prozent) hat eine konkrete Vorstellung davon, mit welchen Einkünften er im Rentenalter rechnen kann. 76 Prozent würden sich eine solche Informiertheit aber wünschen. Über ein schriftliches Ruhestands-Finanzkonzept verfügen gerade mal 12 Prozent. Daran lässt sich eine gewisse Resignation ablesen; angesichts der steigenden Lebenserwartung rechnen auch nur 41 Prozent damit, den gewünschten Lebensstandard im Alter realisieren zu können. Umso notwendiger ist eine private Zusatzvorsorge für den Ruhestand.
Haben Sie Fragen zum Thema? Sehen Sie sich unsere Erklärfilme im Bereich "Rente & Vorsorge" an, oder vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin. Ich freue mich auf Ihre Anfrage.
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Der Versicherer-Gesamtverband hat zum Jahr 2015 Zahlen vorgelegt, die eine erfreuliche Tendenz aufweisen: Um mehr als 10 Prozent gingen die Blitz- und Überspannungsschäden gegenüber 2014 zurück, rund 340.000 Schadensfälle waren zu verzeichnen. Die Aufwendungen der Versicherer sanken sogar noch stärker; nach circa 250 Millionen Euro 2014 wurden im letzten Jahr rund 220 Millionen ausgekehrt, ein Minus von 12 Prozent.
Das Risiko dieser Art von Gebäude- und Hausratschäden ist allerdings regional sehr unterschiedlich verteilt, zudem treten Überspannungsschäden auf dem Land häufiger auf als in Städten (wo das verzweigte Leitungsnetz die erhöhte Spannung besser abfangen und verteilen kann). Hochrisikogebiete sind vor allem die Grenzregionen zu den Niederlanden und Luxemburg, Thüringen, Sachsen, Ostbayern und der Bayerische Wald. Naturgemäß treten die meisten Schäden im Sommer auf, wenn es häufig zu Wärmegewittern kommt.
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In zahlreichen Reisekrankenversicherungen findet sich die Formulierung, dass ein Krankenrücktransport nur dann vom Versicherer bezahlt wird, wenn er ärztlich verordnet wurde. Unter Berufung auf diese Klausel verweigerte auch ein Krankenversicherer 2013 die Erstattung der Kosten für einen Charterflug, den eine Hochschwangere nach Komplikationen in Frankreich in Anspruch genommen hatte. Ihr war wegen Verständigungsproblemen die Rückreise „empfohlen“ (nicht verordnet) worden.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun entschieden, dass die medizinische Notwendigkeit eines Krankenrücktransports nicht unbedingt ärztlich bestätigt werden muss – die entsprechende Klausel in den Bedingungen ist demnach unwirksam. Im verhandelten Fall reiche es aus, dass die Rückreise erkennbar „medizinisch notwendig“ war. Für die Klägerin ist das allerdings nur ein Teilerfolg. Denn zugleich urteilten die Richter, dass nach Möglichkeit Linienverkehrsmittel genutzt werden müssen. Den wesentlich teureren Charterflug muss die Klägerin daher größtenteils selbst bezahlen.
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Anfang 2015 trat das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) in Kraft, das unter anderem die Abschlusskosten senken sollte. Die Versicherer dürfen seitdem in den ersten fünf Vertragsjahren nur noch maximal 25 Promille der Beitragssumme bilanziell anrechnen (sogenannter Höchstzillmersatz).
Wie der „LV-Check 2016“ des Fachmagazins procontra nun belegt, haben sich die Abschlusskosten 2015 in die vom Gesetzgeber gewünschte Richtung entwickelt. Insgesamt vereinnahmten die Lebensversicherer 7,9 Prozent weniger Abschlusskosten als im Vorjahr.
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