Der Schätzerkreis für die gesetzliche Krankenversicherung sieht in seiner Prognose für 2017 keinen Bedarf, den Zusatzbeitrag der Krankenkassen anzuheben. Damit könne dieser bei 1,1 Prozent verharren. Der Wert gilt allerdings nur für die Arbeitgeber – die Kassen können davon abweichen. Auch wenn das Bundesgesundheitsministerium dem Vorschlag noch zustimmen muss, kann es somit als wahrscheinlich gelten, dass die Kassenpatienten im nächsten Jahr weitgehend von Beitragserhöhungen verschont bleiben.
Diese erfreuliche Nachricht ist indes nicht von Fundamentaldaten gedeckt, denn die Ausgaben steigen unverändert an. Kritiker wie die IG Metall hegen denn auch den Verdacht, dass politische Taktik bei der Entscheidung des Schätzerkreises eine Rolle gespielt habe: Die unabwendbaren Beitragssteigerungen sollen möglicherweise schlicht aus dem Bundestagswahlkampf herausgehalten werden. 2018 dürfte der Aufschlag dann umso deftiger ausfallen.
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Die relevanten Zahlen liegen auf dem Tisch und werden auch von keiner ernst zu nehmenden Partei bezweifelt. Ihnen zufolge wird es in einigen Jahren eng mit der gesetzlichen Rente; entweder muss das Rentenniveau langfristig auf unter 40 Prozent sinken oder die Beiträge klettern in nicht mehr sozialverträgliche Höhen.
Die Regeln solch einfacher Arithmetik scheinen 31 Prozent der Deutschen jedoch nicht zu überzeugen: An eine zukünftige Rentenlücke wollen sie einer aktuellen TNS-Emnid-Umfrage zufolge nicht glauben. Und nicht nur das: 92 Prozent von ihnen gehen davon aus, dass sie ihren Lebensstandard im Ruhestand beibehalten könnten. Vor allem junge Menschen zwischen 16 und 29 Jahren geben sich immun gegen die Aussagekraft der Zahlen, die ihnen allerdings auch in weiten Teilen gar nicht bekannt sind – die Studie attestiert dieser Gruppe fehlendes Interesse und Informationsmangel. Dabei hat gerade sie die besten Karten für die notwendige private Vorsorge, denn ein früher Einstieg bürgt für hohe Erträge bei Rentenbeginn.
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Bis Ende November können Autobesitzer noch einen günstigeren und/oder leistungsstärkeren Tarif für ihr Gefährt abschließen. In einem Merkblatt weist der Bund der Versicherten (BdV) nun auf drei Fallstricke hin, die vielen Wechselinteressenten unbekannt sind. Alle drei betreffen den Schadenfreiheitsrabatt (SFR) des Versicherten.
Der SFR wird nicht immer voll übertragen. Sondereinstufungen für Zweitwagen etwa teilt der Vorversicherer nicht standardmäßig seinem Nachfolger mit, sondern lediglich den wirklichen SFR bei Vertragsbeginn und belastende Schäden.
Je nach verwendeter Rückstufungstabelle kann der Versichererwechsel zu einer Herabstufung des SFR führen. In diesen Tabellen ist festgelegt, wie weit der SFR des Versicherten nach einem Schadensereignis gemindert wird.
Manche Tarife enthalten einen Rabattschutz, der dazu führt, dass die SFR nach einem Unfall beibehalten wird. Dem Nachversicherer wird allerdings der SFR gemeldet, der ohne Rabattschutz aktuell wäre.
Lassen Sie einen Profi Ihren individuellen Sachstand prüfen. Am besten von einem Versicherungsmakler: Im Gegensatz zu einem Ausschließlichkeitsvertreter (auch Versicherungsvertreter genannt) arbeitet ein Versicherungsmakler mit einer sehr großen Anzahl an Versicherern zusammen. Außerdem hat er die Interessen des Kunden zu wahren. Ein Ausschließlichkeitsvertreter hat laut Gesetz die Interessen der Versicherungsgesellschaft wahrzunehmen.
Für Ihre Anfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich einfach via Telefon oder E-Mail.
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Seit 2003 hat sich die Zahl der Grundsicherungs-Empfänger unter den Rentnern in Deutschland mehr als verdoppelt, von 258.000 auf 536.000. Die Hans-Böckler-Stiftung hat nun untersucht, was die Erwerbsbiografien der von Altersarmut Bedrohten kennzeichnet.
Es gibt im Wesentlichen zwei Risikogruppen: familienorientierte Frauen und Selbstständige. Erstere haben oft große Lücken in ihrer Erwerbsbiografie, weil sie sich Kindern und Haushalt gewidmet haben. Viele der „Aussteigerinnen“ können im Anschluss nicht mehr richtig im Erwerbsleben Fuß fassen und üben Mini-Jobs oder vergleichbar niedrig entlohnte Teilzeittätigkeiten aus. Die Selbstständigen wiederum verlassen in der Regel die gesetzliche Rentenversicherung und setzen stattdessen auf renditestärkere, private Vorsorgeformen. Oftmals kommt es im Verlauf der Geschäftstätigkeit aber zu Liquiditätsengpässen, in deren Zuge das angesparte Vermögen aufgelöst oder verpfändet wird. Daneben unterliegen auch „Gastarbeiter“ der ersten Generation wie auch Spätaussiedler einem erhöhten Altersarmutsrisiko, ebenso wie Menschen mit vielen Brüchen in ihrer Berufslaufbahn.
-> Für die familienorientierten Frauen bietet sich aufgrund der hohen staatlichen Zulagen in der Regel die Riesterrente als Altersvorsorgemodell an.
-> Bei den Selbstständigen eignet sich oftmals die Rüruprente. Hier kommt die prozentual hohe Anrechnung der Beiträge als steuerliche Sonderausgabe dem Selbstständigen zu gute.
Gerne stehe ich Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zögern Sie nicht mich zu kontaktieren!
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