Ab 2019 endlich faire Behandlung von Selbständigen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Aktuell wird für freiwillig versicherte Selbständige in der GKV noch ein Mindesteinkommen von fast 2300€ angenommen. Damit zahlen diese Personen mindestens 422€ für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung im Monat. Vor allem für Selbständige mit geringem Einkommen war das in der Vergangenheit oft ein Problem. Sie müssen ja auch anders als Angestellte den kompletten Beitrag selbst tragen.
Ab 01.01.2019 gilt als Mindesteinkommen ein Betrag von 1142€. Damit sinken die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung auf minimal noch rund 171€.
Wer weniger verdient, muss auch weniger zahlen. Bislang meldeten aber viele freiwillig versicherten GKV Mitglieder Ihrer Kasse dies nicht. In der Vergangenheit (und auch aktuell) war es nur möglich für maximal drei Monate rückwirkend die Beiträge abzusenken. Mit dem neuen GKV-Versichertenentlastungsgesetz können Mitgliedsbeiträge bis zu zwölf Monate nachträglich korrigiert werden.
Pressemitteilung der Bundesregierung vom 18.10.2018
Übrigens unterscheiden sich die Leistungen der gesetzlichen Kassen nicht unerheblich voneinander. Auf Anfrage erhalten Sie von mir gerne kostenlos Zugang zu einem professionellen GKV-Vergleichsrechner mit dem Sie die Kassen herausfiltern, die die von Ihnen gewünschten Leistungen anbieten. Selbstverständlich berate ich Sie auf Wunsch auch gerne hierzu.