Tatsächlich 35 der 50 größten Anbieter von Wohngebäudeversicherungen mussten in dieser Sparte in den Jahren 2013 bis 2018 einen Verlust verzeichnen. Hauptgrund für das Minusgeschäft ist eine kontinuierliche Verteuerung von Leitungswasserschäden. Deren Durchschnittskosten legten zwischen 2011 und 2018 um über 55 Prozent (von 1.740 auf 2.704 Euro) zu. Die daraus resultierende Schadenssumme von 2,94 Milliarden Euro machte 2018 in etwa die Hälfte aller Wohngebäude-Versicherungsleistungen aus. Unwetter fallen dagegen nur selten vergleichbar ins Gewicht – lediglich 2013 trieben sie mit den Sturmtiefs „Xavier“ und „Christian“ die Schadenskosten auf 2,34 Milliarden Euro. In den anderen Jahren schwankten diese zwischen 610 Millionen und 1,43 Milliarden Euro.
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Einzelne Kfz-Versicherer hatten den Trend bereits bestätigt: Die Zahl der Verkehrsunfälle ist bedingt durch den Corona-Lockdown erheblich zurückgegangen. Diesen logischen Effekt des forcierten Zu-Hause-Bleibens hat das Statistische Bundesamt nun konkret beziffert: Im April sank die Gesamtunfallzahl um rund 35 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat auf rund 144.500, den niedrigsten Wert seit der Wiedervereinigung. Ähnlich stark ging auch die Zahl der Verletzten zurück, nämlich um circa 33 Prozent auf etwa 21.000.
Bei den registrierten Unfällen kamen allerdings kaum weniger Menschen zu Tode als im Vorjahr, nämlich 236, was einem Minus von 3 Prozent gegenüber April 2019 entspricht.
Bremen verzeichnete bei den Unfällen mit Personenschaden mit –23,7 Prozent den stärksten Rückgang, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern (–22,5) sowie Brandenburg und Bayern (beide –22,3). In Rheinland-Pfalz sank die Zahl dieser Unfälle hingegen mit –13,6 Prozent am wenigsten unter den Bundesländern.
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Durch Stürme, Starkregen und Hagel entstanden in Bayern im vergangenen Jahr versicherte Schäden in Höhe von rund 675 Millionen Euro an Häusern, Hausrat und Unternehmenseigentum. Mit diesem Anteil von knapp einem Drittel an den gesamten Aufwendungen führt der Freistaat die Schadensbilanz des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit weitem Abstand an.
Nordrhein-Westfalen folgt dahinter mit einem nur gut halb so hohen Schadensvolumen (348 Millionen), in Hessen wurden 208 Millionen, in Baden-Württemberg 177 Millionen und in Niedersachsen 153 Millionen Euro zur Schadensregulierung aufgewendet. „Das Jahr 2019 ist charakteristisch für Extremwetter in Deutschland mit einigen schweren Stürmen, großer Hitze und zum Teil starken lokalen Überschwemmungen“, erläutert GDV-Präsident Wolfgang Weiler.
Deutschlandweit wurden Schäden in Höhe von 2,1 Milliarden Euro registriert, die allerdings nicht das gesamte Bild widerspiegeln: Während 94 Prozent der Sturm-/Hagelschäden versichert sind, verfügt noch nicht einmal jeder zweite Hausbesitzer über eine Elementargefahren-Deckung, die unter anderem Starkregen und Hochwasser umfasst.
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Für dieses Jahr wird eine wahre Zeckenplage prognostiziert. Damit steigt auch das Risiko einer FSME- oder Borreliose-Erkrankung beträchtlich, denn beide werden von Zecken übertragen. FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) nimmt in etwa jedem dritten Fall einen schweren Verlauf, das Risikogebiet dehnt sich stetig über Bayern und Baden-Württemberg nach Norden aus. Geheilt werden kann die Erkrankung nicht, lediglich die Symptome lassen sich bestenfalls in Schach halten.
Gegen die potenziell resultierenden finanziellen Folgeschäden einer Borreliose- oder FSME-Erkrankung schützt eine Unfallversicherung – wenn sie denn entsprechende Bedingungen aufweist. Insbesondere ältere Policen klammern Zeckenbisse oftmals aus und sollten daher überprüft werden. Auch beim Neuabschluss einer Unfallversicherung sollte genau ins Kleingedruckte geschaut werden. So wird bisweilen eine Unterscheidung zwischen Tierbissen und Insektenstichen vorgenommen. Da Zecken nicht den Insekten, sondern den Spinnentieren zugerechnet werden, reicht eine Insektenstich-Deckung nicht aus.
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Der Wintersturm „Sabine“ sorgte am 9. und 10. Februar für Verkehrschaos auf Straßen und Schienen sowie für europaweit 14 tödliche Unfälle. Die Meteorologen hatten indes schlimmere Auswirkungen befürchtet. Von den deutschen Versicherern wurden rund eine halbe Million Schadensfälle an Häusern, Hausrat und bei Unternehmen reguliert, wie der Versicherer-Gesamtverband (GDV) mitteilte. Rund 675 Millionen Euro haben die deutschen Sachversicherer ausgezahlt, womit sich „Sabine“ unter den Stürmen seit 2002 auf Rang sechs einreiht.
Negativ-Spitzenreiter unter den Winterstürmen in Deutschland ist nach wie vor „Kyrill“, der 2007 eine Schadenssumme von 3,3 Milliarden Euro verursachte. Auch „Friederike“ kostete 2018 mit einer Milliarde Euro deutlich mehr als „Sabine“, ebenso wie „Jeanett“ im Jahr 2002 (1,3 Milliarden Euro).
Relativ gering fiel die Schadenssumme infolge des diesjährigen Orkans auch bei den Kfz-Versicherern aus: Etwa 40.000 Schäden fielen bei ihnen an, deren Kosten sich auf rund 75 Millionen Euro summierten.
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Das neuartige Coronavirus wirft die Pläne und das Leben der meisten Menschen derzeit weitgehend über den Haufen. Damit stellen sich in manchen Bereichen auch Fragen nach Versicherungsschutz. Insbesondere drei Anliegen tragen Versicherte häufig vor – hier sind die Antworten:
Zahlt meine Auslandskrankenversicherung, wenn ich mich mit dem neuen Coronavirus infiziert habe?
Die meisten Versicherungen übernehmen die Kosten der medizinisch notwendigen Behandlungen, wenn die Erkrankung nicht schon vor der Abreise ins Ausland vorlag. Klarheit verschafft aber nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Dort ist auch festgelegt, ob Aufenthalte in Ländern abgesichert sind, für die eine Reisewarnung besteht, und was bei einem Aufenthalt gilt, der zwangsweise länger dauert als eigentlich von der Versicherung gedeckt.
Übernimmt meine Krankenversicherung die Kosten für einen Coronatest?
Die Kosten für einen Coronatest werden übernommen, wenn er ärztlich angeordnet wird – nicht aber, wenn ein Patient sich ohne Anraten eines Arztes testen lässt.
Muss meine Reiserücktrittsversicherung einspringen, wenn ich Angst vor Corona habe?
Nein, die Angst vor einer Ansteckung zählt nicht zu den abgedeckten Rücktrittsgründen, lediglich eine bereits eingetretene Erkrankung oder ein Ereignis wie ein Wohnungsbrand oder der Tod eines nahen Angehörigen berechtigen zum Kostenersatz. Die akzeptierten Gründe unterscheiden sich von Tarif zu Tarif – allgemein gilt aber, dass der Anlass für die Absage der Reise unerwartet aufgetreten sein muss.
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Nutzen Sie die Zeit zu Hause sinvoll zur Überprüfung Ihrer alten / bestehenden Sachversicherungsverträge. Egal ob Wohngebäude, Privathaftpflicht, Hausrat oder Unfall. Viele Verträge und damit auch die Versicherungsbedingungen sind in die Jahre gekommen und der Versicherungsschutz ist lückenhaft und bietet nicht mehr den heutigen Standard.
Ich überprüfe für Sie Ihre bestehenden Verträge anhand der Spartenvorgaben der Verbraucherschutzorganisationen Bund der Versicherten, Arbeitskreis Beratungsprozesse und Stiftung Warentest. Sie erhalten von mir eine grafisch / tabellarische Aufstellung per E-Mail. Kostenlos und unverbindlich.
Sofern der jeweilige Vertrag problematisch erscheint, stelle ich Ihnen einen empfohlenen, zeitgemäßen Tarif im Vergleich gegenüber.Von Ihnen benötige ich den Namen der Versicherungsgesellschaft, den Tarifnamen und das Tarifjahr. Alternativ können Sie auch gerne die erste Seite Ihrer Police (Versicherungsschein) abfotografieren oder scannen und per E-Mail zusenden. Natürlich geht auch die letzte Beitragsrechnung.
Nutzen Sie die Zeit zu Hause. In sehr vielen Fällen lassen sich sowohl Versicherungsumfang als auch Prämie optimieren. Im Schadensfall sind Sie dann froh darüber. Für Fragen stehen ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
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Nach jahrelangem nervenzehrendem Hickhack wurde der EU-Austritt Großbritanniens mit Ablauf des 31. Januar dann doch relativ geräuschlos vollzogen. Die eigentliche Arbeit mag noch bevorstehen, doch einige Änderungen für Versicherte sind bereits gültig oder absehbar. Darauf wies der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kürzlich hin.
Viele britische Versicherer hatten in den vergangenen Jahren auch in Deutschland Kunden gewinnen können. Die Rechtsgrundlage dafür hat sich nun mit Anbruch der Brexit-Übergangsphase gewandelt. Da die allermeisten Versicherer jedoch die Verträge noch rechtzeitig auf Tochtergesellschaften in EU-Ländern übertragen haben, bleibt der Versicherungsschutz in der Regel, wie er ist. Eine kleine Änderung gibt es hingegen bei der Kfz-Versicherung: Die muss bei Fahrten auf die Insel ab 2021 per Grüner Karte nachgewiesen werden, wenn der Wagen nicht in Großbritannien zugelassen ist. Eventuelle Änderungen, die nach Ende der Übergangsphase in Kraft treten könnten, werden voraussichtlich lediglich Versicherungsverträge betreffen, die direkt mit britischen Unternehmen bestehen.
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Die Schadenaufwendungen für die Kfz-Haftpflicht sind zwischen 2013 und 2018 um fast 16 Prozent nach oben geschnellt. Das geht aus der „Jahresgemeinschafts-Statistik über den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 2018“ hervor, die vom Versicherer-Gesamtverband (GDV) und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erstellt wurde. Zwar stieg auch die Zahl der versicherten Fahrzeuge (auf knapp 44,6 Millionen), jedoch nur um 7 Prozent. Noch geringer fiel der Anstieg bei der Zahl der Unfälle aus, die 2018 nur um gut 2 Prozent über dem Wert von 2013 lag, nämlich bei 2,76 Millionen. Die Kosten pro Schadensfall steigen also. Im Ergebnis mussten die Versicherer 2018 rund 9,92 Milliarden Euro für die Schadensregulierung aufwenden.
In der Statistik wird zwischen den drei Tarifgruppen N (normal versichert), B (öffentlicher Dienst/Beamte) und A (Landwirtschaft) unterschieden. Landwirte scheinen die vorsichtigsten Fahrer zu sein, denn pro 1.000 Fahrzeuge verursachen sie 47 Unfälle. In der Gruppe N, der rund drei Viertel aller Pkw zugehören, sind es 63 Unfälle pro 1.000 Fahrzeuge. Die niedrigste durchschnittliche Schadenshöhe ist dagegen mit 3.354 Euro bei Beamten zu verzeichnen, während die Landwirte mit 4.299 Euro auf den höchsten Wert kommen (N: 3.647 Euro).
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