Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat indexgebundene Rentenversicherungen mit klassischen – also solchen mit Höchstrechnungszins und Überschussbeteiligung – verglichen. Die sogenannten Indexpolicen gehören zu den Aufsteigern der letzten Jahre, denn sie bieten ein Börseninvestment im Versicherungsmantel. Das bringt nicht nur größere Renditechancen, sondern auch die gleichen Steuervorteile und die gleiche Absicherung des Langlebigkeitsrisikos wie bei Klassikpolicen.
Wie das IVFP errechnete, liefern Indexpolicen im Durchschnitt tatsächlich mehr Ertrag als klassische Produkte. Der Unterschied fällt mit rund einem Prozent pro Jahr durchaus nennenswert aus. Dabei profitieren die Anleger von einem Verlustausschluss, den die meisten Indexpolicen bieten: Auch schlechte Börsenjahre wie 2018 (DAX: –16 Prozent) führen damit nur zu einer Rendite von null, nicht aber zu einem Minus. Die Klassikpolicen hingegen leiden unter den Niedrigzinsen, die auch den Höchstrechnungszins („Garantiezins“) nach unten gedrückt haben: Seit 2017 liegt er bei nur noch 0,9 Prozent.
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Gesetzlich Krankenversicherte müssen mit Beginn des neuen Jahres weniger für ihre Gesundheitsversorgung bezahlen. Dafür sorgt neben gesetzlichen Änderungen auch die gute Konjunktur, die den Krankenkassen fortwährend sprudelnde Einnahmen beschert. Mindestens 18 Versicherer haben ihre Zusatzbeiträge der Stiftung Warentest zufolge zum 1. Januar abgesenkt. Lediglich zwei sahen sich, soweit bisher bekannt, zu einer Erhöhung gezwungen.
Zudem werden die Zusatzbeiträge, die bislang ausschließlich von den Arbeitnehmern zu schultern waren, seit Jahresbeginn hälftig vom Arbeitgeber übernommen. Im Schnitt läuft das bei Angestellten mit 3.000 Euro Monatsbruttogehalt auf eine Entlastung von rund 180 Euro im Jahr hinaus.
Übrigens unterscheiden sich die Leistungen der gesetzlichen Kassen nicht unerheblich voneinander. Auf Anfrage erhalten Sie von mir gerne kostenlos Zugang zu einem professionellen GKV-Vergleichsrechner mit dem Sie die Kassen herausfiltern, die die von Ihnen gewünschten Leistungen anbieten. Selbstverständlich berate ich Sie auf Wunsch auch gerne hierzu.
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Es gibt einen „heimlichen Star“ unter den Versicherungen: Krankenzusatzpolicen. Seit vielen Jahren gewinnt diese Sparte stetig an Beliebtheit bei den Bundesbürgern. Im zurückliegenden Jahrzehnt nahm die Zahl der ambulanten Krankenzusatzversicherungen um über 26 Prozent zu, wie der PKV-Verband kürzlich vermeldete. 2017 war ein Anstieg von 1,3 Prozent zu verzeichnen, womit nun 8,02 Millionen Policen in deutschen Versicherungsordnern liegen.
Gesetzlich Versicherte können mit den Zusatzpolicen beispielsweise ihre Zuzahlungen zu Zahnbehandlungen, Sehhilfen, Medikamenten, Naturheilverfahren oder Hörgeräten deutlich reduzieren. In vielen Bereichen sichern sie sich mit den Ergänzungstarifen den Status von Privatpatienten.
Der Leistungsumfang und die Bedingungen der Tarife unterscheiden sich allerdings mitunter stark, ebenso die Prämien. Ein Erklärvideo und einen ausführlichen Onlinevergleich finden Sie hier.
Ein Vergleich gestaltet sich aufgrund der Komplexität der Tarife anspruchsvoll – gerne kontaktieren Sie mich deshalb telefonisch oder via E-Mail.
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Rund 167.000 Euro müssen Immobilienkäufer und Häuslebauer in Deutschland derzeit durchschnittlich fremdfinanzieren. Vor zehn Jahren war es noch in etwa halb so viel. Hauptgrund sind neben dem Höhenflug der Immobilienpreise die ebenfalls stark gestiegenen Baukosten.
Die höchste durchschnittliche Darlehenssumme müssen die Hamburger mit circa 210.000 Euro aufnehmen, während die Thüringer mit rund 120.000 Euro auskommen. In Bayern sind es 202.000, in Berlin 179.000, in NRW 155.000 und in Mecklenburg-Vorpommern 142.000 Euro. Zwar profitieren die Neu-Eigenheimbesitzer davon, dass die Finanzierungszinsen nach wie vor auf sagenhaft niedrigem Niveau liegen, derzeit bei etwa 1,7 Prozent. Doch auch zu diesen günstigen Konditionen können sich in größeren Städten immer weniger Haushalte mit niedrigem Nettoeinkommen eine eigene Immobilie leisten. Die Preise sind so stark gestiegen, dass sie die Niedrigzinsen mehr als aufwiegen.
Im Schnitt sind die deutschen Immobilienkreditnehmer 43 Jahre alt und verfügen, meist als Angestellte, über ein monatliches Haushalts-Nettoeinkommen von rund 4.000 Euro.
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Die Bundesbürger sind als Aktienmuffel bekannt. Zu unwägbar erscheint ihnen das Auf und Ab an der Börse. Diese verbreitete Scheu führt dazu, dass die Deutschen Jahr für Jahr auf viele Milliarden an Vermögenszuwachs verzichten – im Gegensatz zu den meisten anderen wohlhabenden Nationen, die ihr Kapital im Durchschnitt deutlich renditeträchtiger anlegen.
Das scheint sich jedoch rasant zu ändern. Laut einer jährlich durchgeführten Umfrage hat sich die Aktienquote deutscher Anleger binnen Jahresfrist mehr als verdoppelt. 27 Prozent der Bundesbürger halten nunmehr Aktien in ihrem Portfolio, womit dieses Asset auf Rang zwei vorrückt. Insbesondere die über 70-Jährigen mischen kräftig an der Börse mit: 37 Prozent beträgt die Aktienquote in dieser Altersgruppe. Die 18- bis 35-jährigen „Millennials“ kommen dagegen nur auf 21 Prozent und horten dafür den relativ höchsten Bargeldbestand (34 Prozent). Insgesamt setzen rund 40 Prozent der Umfrageteilnehmer neben dem nationalen auch auf internationale Märkte.
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Nachdem das Bundesfinanzministerium seine Pläne für eine veränderte Besteuerung von Investmentfonds verkündet hat, wehren sich gleich acht verschiedene Verbände dagegen. In diesen sind neben Privatbanken und Versicherungen auch Handwerk, Handel, Industrie und Arbeitgeber organisiert.
Ziel der Reform ist es, Steuerschlupflöcher zu schließen und das deutsche Steuerrecht an die EU-Rechtsprechung anzupassen. Bei Publikums-Investmentsfonds, wie sie bei Privatanlegern beliebt sind, soll die Besteuerung deutlich vereinfacht werden. Nach Meinung der protestierenden Verbände würde die geplante Änderung allerdings Klein- und Altersvorsorgesparer zusätzlich belasten. Im Zentrum der Kritik steht etwa, dass Immobilienerträge und Dividenden vorab pauschal auf Fondsebene mit 15 Prozent versteuert werden sollen. Außerdem fordern die Verbände eine Steuererleichterung für Erträge von Publikumsfonds, die der betrieblichen Altersvorsorge dienen.
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Die Deutschen werden immer älter und bekommen immer weniger Kinder. Während ersteres eine gute Nachricht darstellt, versuchen sich die verschiedenen Bundesregierungen seit vielen Jahren gegen die zweite Entwicklung zu stemmen. In dieser Zeit wurden viele Maßnahmen verabschiedet, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern und den werdenden Eltern die Angst vor dem befürchteten finanziellen Abstieg nach der Geburt ihrer Kinder nehmen sollen.
Zu den Maßnahmen zählt das Elterngeld. Das Basiselterngeld wird an Väter und Mütter für maximal 14 Monate gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn sich auch der andere Elternteil an der Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfällt. Ab 2015 gibt es das so genannte Elterngeld Plus. Dieses kann für Kinder, die nach dem 1. Juli 2015 zur Welt kommen, beantragt werden. Es richtet sich an diejenigen, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen.
Diesen Eltern wird die Möglichkeit geboten, das Elterngeld doppelt so lange wie bisher zu beziehen, dafür aber auch nur in halber Höhe. Einen zusätzlichen Partnerschaftsbonus gibt es, wenn sich beide, Mutter und Vater, entscheiden, gleichzeitig für vier Monate jeweils 25 bis 30 Stunden in der Woche zu arbeiten und sich damit auch die Zeit mit ihrem Nachwuchs zu teilen. In der Höhe orientiert sich das Elterngeld am laufenden durchschnittlich monatlich verfügbaren Erwerbseinkommen, welches das betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt hatte. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich. Beim Elterngeld Plus werden diese Beträge halbiert. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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Wer während des Autofahrens mit dem Handy am Ohr telefoniert und nicht mithilfe einer Freisprechanlage, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund ist dies seit geraumer Zeit verboten. Wer erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Doch ein Handy am Steuer muss nicht zwangsläufig zu einer Geldbuße führen. Einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm zufolge dürfen Autofahrer auch dann mit dem Handy telefonieren, wenn der Motor des Wagens durch eine automatische Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist. In dem konkreten Fall hat das OLG einer Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund stattgegeben. Dabei wurde einem Mann ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro aufgebrummt, da er an einer roten Ampel bei einem mithilfe einer automatischen Start-Stopp-Funktion ausgeschaltetem Motor mit dem Handy am Ohr telefoniert hatte. Demnach ist man beim OLG der Ansicht, dass das in der Straßenverkehrsordnung normierte Verbot, ein Mobiltelefon zu benutzen nicht gelte, wenn das Fahrzeug stehe und der Motor ausgeschaltet sei. Dabei würde es außerdem nicht darum gehen, ob der Motor nun manuell oder automatisch abgestellt wurde. Im Gegensatz dazu müssen mit dem Handy am Ohr erwischte Autofahrer weiterhin mit einem seit Mai 2014 erhöhten Bußgeld von 60 Euro plus Bearbeitungsgebühr rechnen. Allerdings kann es so richtig teuer werden, wenn man auf diese Weise einen Unfall verursacht. Wenn es um die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung geht, kann ein Versicherer den Unfallverursacher, anders als im Fall von Alkohol am Steuer, nicht in Regress nehmen. In Bezug auf die Kaskoversicherung kann es jedoch richtig teuer werden. Der Unfallverursacher zahlt sogar komplett aus der eigenen Tasche, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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