Die drei häufigsten Irrtümer der Kunden beim Wechsel des KFZ-Versicherers
Bis Ende November können Autobesitzer noch einen günstigeren und/oder leistungsstärkeren Tarif für ihr Gefährt abschließen. In einem Merkblatt weist der Bund der Versicherten (BdV) nun auf drei Fallstricke hin, die vielen Wechselinteressenten unbekannt sind. Alle drei betreffen den Schadenfreiheitsrabatt (SFR) des Versicherten.
- Der SFR wird nicht immer voll übertragen. Sondereinstufungen für Zweitwagen etwa teilt der Vorversicherer nicht standardmäßig seinem Nachfolger mit, sondern lediglich den wirklichen SFR bei Vertragsbeginn und belastende Schäden.
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Je nach verwendeter Rückstufungstabelle kann der Versichererwechsel zu einer Herabstufung des SFR führen. In diesen Tabellen ist festgelegt, wie weit der SFR des Versicherten nach einem Schadensereignis gemindert wird.
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Manche Tarife enthalten einen Rabattschutz, der dazu führt, dass die SFR nach einem Unfall beibehalten wird. Dem Nachversicherer wird allerdings der SFR gemeldet, der ohne Rabattschutz aktuell wäre.
Lassen Sie einen Profi Ihren individuellen Sachstand prüfen. Am besten von einem Versicherungsmakler: Im Gegensatz zu einem Ausschließlichkeitsvertreter (auch Versicherungsvertreter genannt) arbeitet ein Versicherungsmakler mit einer sehr großen Anzahl an Versicherern zusammen. Außerdem hat er die Interessen des Kunden zu wahren. Ein Ausschließlichkeitsvertreter hat laut Gesetz die Interessen der Versicherungsgesellschaft wahrzunehmen.
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