Die einzig sinnvoll verbleibende Möglichkeit 2016 die Steuerlast zu reduzieren
Für gut verdienende Freiberufler und Selbständige stellt sich wiederholt die Frage, wie Sie ihre Einkommenssteuerlast reduzieren und damit Vermögen aufbauen können.
Viele ehemals populäre Möglichkeiten haben sich aufgrund aktueller Entwicklungen mehr oder minder erledigt: Der hypothekenfinanzierte Immobilienerwerb zur Vermietung beispielsweise. Aufgrund der aktuell extrem niedrigen Zinssätze lässt sich hier kaum eine Reduzierung der Einkommenssteuerlast erreichen. Eher im Gegenteil. Geschlossene Beteiligungen, ehemals sehr beliebt, können beim Finanzamt in der Regel nur noch bei echten Verlusten einkommenssteuermindernd berücksichtigt werden. Wer will das schon?
Übrig geblieben ist nach wie vor die Rürup-Rente (auch Basisrente genannt). In diesem Jahr (2016) können Selbständige und Freiberufler, aber auch sehr gut verdienende Arbeitnehmer 82% der Beiträge zur Rürup-Rente als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend machen – und damit vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Dies gilt im Kalenderjahr 2016 bei Alleinstehenden bis zu einem Höchstbetrag von 22.766 € und bei Verheirateten bis zu einem Höchstbetrag von 45.532 €. Ein – wie man sieht – nicht unerheblicher Betrag, der für den Vermögensaufbau im (Un-)Ruhestand verwendet werden kann.
Ein weiterer Vorteil zu oben genannten Beispielalternativen hypothekenfinanzierter Immobilienerwerb zwecks Vermietung und geschlossener Beteiligung ist beim Rürup-Vertrag der Pfändungsschutz in der Ansparphase (§ 851c Abs. 2 ZPO). Dies gilt auch für Selbständige. (Voraussetzung ist natürlich, dass Abschluss und Beitragszahlung erfolgen, bevor ALG II beantragt wurde.)
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