Gesetzliche Neuerungen im Versicherungsjahr 2016
Rürup-Rente (auch Basisrente genannt)
Im Jahr 2016 können 82% der gezahlten Beiträge als steuerliche Sonderausgabe geltend gemacht werden (2015 noch 80%).
Dies gilt nun auch zu einem neuen, höheren Höchstbetrag von €22.766 (bei Verheirateten €37.336).
Gerade für Selbständige, oder kammerfähige freie Berufe wie auch Angestellte mit hohen Einkünften kann gerade die Rürup-Rente eine gute Lösung sein um die aktuelle Steuerlast zu senken und Vermögensaufbau für den Ruhestand zu betreiben.
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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Zwei Drittel der gesetzlichen Krankenversicherungen haben Ihren Zusatzbeitrag zum 01.01.2016 erhöht.
Auch bei den Leistungen gibt es zum Teil unerwartet große Unterschiede. Ein Wechsel ist ohne Gesundheitsfragen möglich.
Ich erstelle nach Ihren Vorgaben einen Leistungsvergleich und kümmere mich um die spätere Umstellung. Für Sie ohne jedwede Rechnungsstellung von meiner Seite.
Vergleich Gesetzliche Krankenversicherung hier anfordern
Private Krankenvollversicherung (PKV)
Angestellte mit einem Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von €56.250 (2016) können theoretisch in eine Private Krankenvollversicherung wechseln.
Bislang (2015) lag die Grenze bei €54.900€ (§ 6 Abs. 6 SGB V).
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