Der Deutschen Zurückhaltung gegenüber den Kapitalmärkten ist weithin bekannt und wird im Ausland mit Kopfschütteln quittiert. Schließlich geben sich die Bundesbürger dadurch im internationalen Vergleich mit eher mickrigen Renditen auf ihr Kapital zufrieden. Erst in letzter Zeit, die von Null- und Negativzinsen geprägt ist, lässt sich eine zaghafte Annäherung erkennen.
Und das ist auch gut so, meint eine ungewohnte Allianz, die sich seit Neuestem mit einem Papier namens „Kapitalgedeckte Altersvorsorge mit Aktien! 120 Jahre Aktien und Staatsanleihen im Renditevergleich“ für mehr Mut zur Börse einsetzt: Der Verbraucherzentrale Bundesverband verweist im Schulterschluss mit dem Deutschen Aktieninstitut (DIA) auf die verlässliche Rendite von Aktieninvestments. Im betrachteten Zeitraum hätten diese nach Abzug der Inflation im Schnitt 5,7 Prozent abgeworfen, Anleihen hingegen nur 2,1 Prozent. Langfristig sei Aktienbesitz zudem weniger riskant als ein Engagement in Staatsanleihen und daher gut für die private Altersvorsorge geeignet.
Sie haben keine Lust auf Ausgabeaufschläge, Kauf- oder Verkaufgebühren. Sie suchen eine kostengünstige Lösung für Ihre Vermögensverwaltung mit der jedermann klarkommt? Dann habe ich einen Tipp für Sie.
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Die Pandemie-Einschränkungen haben auch Autodieben das „Handwerk“ erschwert. Um fast ein Viertel – auf 10.697 – ging die Zahl der kaskoversicherten Diebstähle 2020 zurück, womit sich ein langjähriger Trend beschleunigt hat. Zugleich kletterte die durchschnittliche Schadenssumme erstmals über die Marke von 20.000 Euro. Ein wesentlicher Grund dürfte die Vorliebe der Kriminellen für kostspielige SUVs sein – sieben der zehn meistentwendeten Fahrzeugmodelle gehören dieser Kategorie an.
Land-Rover-Besitzer müssen besonders zittern, denn die Zahl der Diebstähle stieg bei dieser Marke gegen den Trend sogar um ein Drittel. BMW und Toyota stehen in der Gunst der Autodiebe ebenfalls weit oben. Geografisch ist die Bundeshauptstadt wie schon in den Vorjahren der Hotspot: In Berlin allein wurden mit 2.267 mehr als doppelt so viele Autos gestohlen wie in Baden-Württemberg und Bayern zusammen. Erfasst werden allerdings nur die Diebstähle, die den Versicherern gemeldet werden, also die teil- oder vollkaskoversicherter Fahrzeuge.
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Ein Hundehalter konnte sein Tier wegen Schichtdienst-Verpflichtungen nicht regelmäßig ausführen. Weil ihr das Gassigehen Freude bereitete, sprang eine Nachbarin über Jahre hinweg für ihn ein. Einmal jedoch rannte der angeleinte, üblicherweise ruhige Vierbeiner los, um einer Katze nachzujagen. Die Nachbarin stürzte daraufhin und zog sich schwere Verletzungen zu, die eine dauerhafte Teilinvalidität zur Folge haben. Vor dem Landgericht Coburg wollte sie dafür Schadensersatz vom Hundehalter erstreiten.
Die Richter urteilten: Auch wenn die Klägerin aus Gefälligkeit das Gassigehen übernahm, handelte sie damit nicht auf eigene Gefahr – der Hundehalter haftet also grundsätzlich. Weil die Klägerin jedoch mit einem plötzlichen Losreißen des Hundes bei einem Spaziergang in der Dämmerung habe rechnen müssen, wurde die Haftung auf die Hälfte der Schadenssumme begrenzt. Der Fall unterstreicht erneut, wie wichtig eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist. Denn schon wenn ein Haustier unkontrolliert auf die Straße läuft und Autofahrer daraufhin ausweichen, kann es zu immensen Schäden kommen – für die regelmäßig die Tierhalter geradestehen müssen.
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Mögliche Nebenwirkungen und Folgeschäden von Impfungen beherrschen seit Monaten die Schlagzeilen. Viele Verbraucher fragen sich – und ihre Makler und Versicherer – deshalb, wie es um den (finanziellen) Schutz vor Impfschäden in der Unfallversicherung bestellt ist.
Generell stellt der Einschluss von Impfschäden die Ausnahme dar, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt. Laut dessen Musterbedingungen sind „Gesundheitsschädigungen durch Heilbehandlungen und sonstige Eingriffe am Körper der versicherten Person vom Versicherungsschutz ausgeschlossen“. Allerdings bilden die Musterbedingungen den Marktstandard immer nur mit Zeitverzögerung ab. Es gibt mittlerweile durchaus eine gewisse Anzahl von Versicherern, die Impfungen explizit in den Deckungsumfang aufnehmen. Melden Sie sich bei Interesse persönlich bei mir und lassen Sie sich nach Ihren Vorgaben einen Vergleich samt Gegenüberstellung der Formulierung in den Unfall-Versicherungsbedingungen zukommen.
Ganz unabhängig vom Thema Impfschäden sollten Sie grundsätzlich darauf achten eine Unfallversicherung mit sehr gutem Bedingungswerk abzuschließen. Das ist möglicherweise sogar noch viel wichtiger als die versicherten Summen. Erfahrungsgemäß bieten besagte Tarife mehrheitlich auch in anderen Bereichen einen äußerst umfangreichen Versicherungsschutz und gehören zu den Top-Tarifen in der Sparte. Sprich mit den Tarifen sind Sie auch grundsätzlich gut bedient, auch wenn dieser Hinweis keine persönliche Beratung ersetzt. Wenn Sie möchten kann ich gerne eine Analyse Ihres bestehenden Unfallversicherungstarifs beziehungsweise eine Gegenüberstellung zu einem aktuellen Top-Tarif nach Ihren Vorgaben erstellen. Melden Sie sich einfach persönlich bei mir.
Sie können alternativ auch selbst eine Berechnung gleich hier auf meiner Website durchführen unter der Sparte Unfallversicherung.
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Im Zuge der Corona-Pandemie haben viele Bundesbürger ihr Herz für Haustiere (wieder)entdeckt und sich Hund, Katze oder Wellensittich zugelegt. Um rund eine Million stieg die Zahl der Tiere in deutschen Haushalten 2020. Die Hundehalterhaftpflicht sollte dabei nicht auf der Strecke bleiben, denn insbesondere Hunde können kostspielige Schäden verursachen. Ein typisches Beispiel: Der Vierbeiner beißt einen Handwerker, der in der Wohnung etwas erledigt. Dann kommen zu den Behandlungskosten und dem Schmerzensgeld eventuell noch Verdienstausfälle, die zu ersetzen sind. Ein paar Tausend Euro sind da schnell weg. Noch teurer kann es werden, wenn ein Hund unvermittelt auf die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht. Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung springt in solchen Fällen ein. Eine Vergleichsberechnung können Sie gleich hier auf meiner Website unter der Rubrik Hundehalterhaftpflicht durchführen. Gerne erreichen Sie mich auch persönlich für Ihre Nachfrage nach empfehlenswerten Tarifen mit denen meine Mandanten und ich in der Vergangenheit besonders gute Erfahrung machen konnten.
Ebenfalls kostspielig kann die tierärztliche Versorgung von Hund, Katze, Pferd & Co. werden. Neben der Haftpflicht- kann sich daher auch eine Tierkrankenversicherung lohnen. Gerade bei Hunden ist die Hundeoperationskostenversicherung besonders beliebt (Hunde-OP-Versicherung). Wer sein Risiko minimieren will, kann auch für seinen Hunde eine Hundekrankenvollversicherung abschließen. Gerade bei Pferden können die tierärztlichen Behandlungskosten ganz erheblich ausfallen. Bei Tier-OP-Versicherungen gibt es in Deutschland eine ganze Reihe von Versicherungsgesellschaften die inzwischen entsprechende Tarife anbieten. Bei Krankenvollversicherungen sieht es da ganz anders aus. Die tariflichen Leistungsinhalte unterscheiden sich jedoch teilweise stark, sodass dem Abschluss ein fachkundiger Vergleich vorausgehen sollte. Kontaktieren Sie mich dazu unbedingt persönlich.
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Laut einer Gallup-Umfrage fühlen sich 35 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland „innerlich ausgebrannt“. In den Vorgängerumfragen der letzten Jahre hatte dieser Wert noch bei rund einem Viertel gelegen. Womöglich hat die dauerhafte Arbeit im Homeoffice – mit ständiger Erreichbarkeit und sozialer Isolation – Anteil daran. Dafür spricht ebenfalls, dass die Fehlzeiten wegen psychischer Leiden wie Depressionen, Angst- und anderer Belastungsstörungen sich im Pandemiejahr 2020 gegenüber 2018 verdreifacht und damit einen Rekordwert erreicht haben.
Damit dürfte sich mittelfristig auch der Anteil der Berufsunfähigkeitsfälle weiter erhöhen, die auf die Psyche zurückgehen. Schon jetzt liegt er bei knapp einem Drittel, womit „Erkrankungen des Nervensystems“ den Hauptgrund für einen vorzeitig erzwungenen Ruhestand stellen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit (BU) ist von der Rentenversicherung nicht viel zu erwarten. Trotz des hohen Risikos haben viele Erwerbstätige noch nicht privat für diesen Worst Case vorgesorgt.
Ein Erklärvideo von mir "Absicherung bei Berufsunfähigkeit" sowie die Möglichkeit einer Vergleichsberechnung nach Ihrem ausgeübten Beruf, der gewünschten monatlichen BU-Rente sowie dem zugehörigen Ablaufalter finden Sie gleich hier auf meiner Website unter der Rubrik Berufsunfähigkeitsversicherung.
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Im Januar wurde in Deutschland eine Preissteigerung von rund 1 Prozent gegenüber dem Dezember verzeichnet, im Februar sogar von 1,3 Prozent im Vergleich zum Vormonat. Das könnte den Startschuss für eine dauerhaft höhere Inflation markieren, die von vielen Volkswirtschaftlern erwartet wird. In den letzten Jahren blieb die allgemeine Teuerungsrate deutlich unter der von der Europäischen Zentralbank (EZB) angepeilten Marke von 2 Prozent.
Das könnte sich nun ändern, wenngleich allgemein nicht mit besorgniserregenden Preissteigerungen gerechnet wird. Ohnehin müsste die EZB mit höheren Zinsen gegensteuern, wenn die Inflationsrate längere Zeit und/oder signifikant über das 2-Prozent-Ziel hinausschießen würde.
Der jüngste Anstieg der Inflation geht zum Teil auf Sondereffekte zurück. So endete die temporäre Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 bzw. von 7 auf 5 Prozent zum Jahresende und sorgte für einen Preissprung im Januar. Zudem erlebten die Heizölpreise zum Jahresanfang zweistellige Wachstumsraten.
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Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass von Elektroautos eine gegenüber Verbrennern deutlich erhöhte Brandgefahr ausgehe. Vereinzelt verbieten Kommunen deshalb den Elektromobilisten die Einfahrt in Tiefgaragen und Parkhäuser. Der Versichererverband GDV betont jedoch, dass es nach seinen Erkenntnissen keinen Grund für solche Maßnahmen gebe: „Aus unseren Statistiken gibt es keinerlei Hinweise, dass Elektrofahrzeuge häufiger brennen als Autos mit Verbrennungsmotor“, erklärt Alexander Küsel, Leiter der Schadenverhütung beim GDV.
Parkverbote für die batteriebetriebenen Autos seien daher ungerechtfertigt. Entscheidend für die Brandsicherheit einer Tiefgarage sei die Qualität des Brandschutzes, nicht die Antriebsart der dort untergestellten Fahrzeuge. Diese bärgen zwar prinzipiell ein geringes Risiko, sich bei bestimmten Defekten selbst zu entzünden. Die Gefahr bestehe aber unabhängig davon ob, es sich um Stromer oder Verbrenner handelt. Letztere hätten wegen ihres gut entflammbaren Treibstoffs sogar eine höhere Brandlast.
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Mit einem Defizit von mehr als sechs Milliarden Euro schlossen die gesetzlichen Krankenversicherer das Pandemiejahr 2020 ab. Die Rücklagen aus besseren Zeiten dürften in diesem Jahr aufgezehrt werden, deutliche Beitragssprünge kündigen sich an. Wie hoch diese langfristig ausfallen könnten, hat das Wissenschaftliche Institut der Privaten Krankenversicherung (WIP) nun berechnet. Unterstellt man ein ähnliches Missverhältnis von Ausgaben- und Einnahmensteigerungen wie in den letzten 20 Jahren, würde der Beitragssatz (bei konstantem Bundeszuschuss) bis 2040 auf 23,3 Prozent steigen. Bei ungünstigerer Entwicklung sind auch 28 Prozent denkbar. Heute liegt er bei 14,6 Prozent plus kassenindividuellen Zusatzbeitrag zwischen 0,4 und 1,9 Prozent.
Die Coronakrise verschärft zwar akut die Finanznöte der Krankenkassen, doch mittel- und langfristig schlagen vor allem die demografische Entwicklung und die Teuerung der Gesundheitsleistungen zu Buche. Die Menschen werden durchschnittlich immer älter und leben auch mit Erkrankungen viel länger als in der Vergangenheit. Dieser erfreuliche Trend lässt die Gesundheitsausgaben stetig ansteigen.
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