Auch wenn der Kern des Leistungsangebots der gesetzlichen Krankenkassen festgeschrieben ist, haben diese doch gewisse Freiheiten bei zusätzlichen Kostenübernahmen. So bieten zahlreiche Kassen beispielsweise an, für homöopathische Therapien aufzukommen. Gesetzlich Versicherten, denen dieser Punkt wichtig ist, könnten allerdings bald gezwungen sein, die Kosten selbst zu stemmen.
Denn der einflussreiche SPD-Gesundheitspolitiker und -Parteivorsitzkandidat Prof. Karl Lauterbach fordert, die Leistung komplett zu streichen. Rückendeckung erhält er dabei von Josef Hecken, dem Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses, von dem der gesetzliche Leistungskatalog festgelegt wird. Aktueller Anlass ist eine Entscheidung des französischen Gesundheitsministeriums, das die Zuschüsse für homöopathische Mittel bis 2021 sukzessive abschaffen will, da deren Wirksamkeit nach wie vor nicht wissenschaftlich habe belegt werden können.
Falls auch in Deutschland die Homöopathie-Kostenübernahme generell entfällt, gibt es für die betroffenen Kassenpatienten (ebenso wie für solche, deren Kassen ohnehin keine Kostenerstattung leisten) eine Alternative: eine private Krankenzusatzversicherung für Naturheilmethoden und Heilpraktikerbehandlungen, die auch für homöopathische Therapien aufkommt.
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Die private Absicherung der eigenen Arbeitskraft zählt zu den essenziellen Vorsorgemaßnahmen, denn staatlicherseits ist im Fall der Fälle nicht viel zu erwarten. Und der tritt immerhin bei jedem vierten Arbeitnehmer ein, ob wegen Rückenleiden, einer schweren Erkrankung oder – relativ am häufigsten – wegen psychischer Probleme. Damit die Zeit bis zur Rente nicht auf Sozialhilfeniveau zugebracht werden muss, sollte in möglichst jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.
Die Stiftung Warentest hat im Juni eine Bewertung von 59 am deutschen Markt erhältlichen Tarifen vorgelegt. Das Gesamtergebnis kann sich sehen lassen: Bis auf ein Angebot, der nur als „befriedigend“ eingestuft wurde, erhielten alle getesteten Versicherungen ein „gut“ oder „sehr gut“. Darin spiegelt sich der „Bedingungswettlauf“ wider, den sich die Versicherer in den letzten Jahren geliefert haben: Die Konditionen wurden immer kundenfreundlicher. Für jene Arbeitnehmer, die wegen einer Vorerkrankung oder eines gefährlichen Berufs keine Berufsunfähigkeitspolice bekommen, gibt es mehrere Alternativen: eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung, eine Grundfähigkeits-, Multi-Risk- oder Schwere-Krankheiten-Police oder auch eine Unfallversicherung. Für eine individuelle Beratung und Berechnung zum Thema kontaktieren Sie mich jederzeit gerne.
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Die gesetzliche Rente wird für viele Erwerbstätige nicht für einen angenehmen Lebensabend reichen, private Vorsorge tut not. Das Forschungsinstitut Prognos hat errechnet, wie viel Prozent ihres Einkommens verschiedene Altersgruppen zurücklegen müssen, um die zu erwartende Rentenlücke zu schließen. Ergebnis: Während der Jahrgang 1960 mit 2,1 Prozent auskommt, sind es beim 1975er-Jahrgang mit 4,4 Prozent mehr als doppelt so viel. Hauptgründe sind die steigende Lebenserwartung, das sinkende Niveau der gesetzlichen Rente und die Niedrigzinsen.
Dieser Kalkulation liegt die optimistische Annahme zugrunde, dass es bald zu einer Zinswende im Euroraum kommt. Die könnte allerdings nach derzeitigem Stand noch in weiter Ferne liegen. Bleibt sie in absehbarer Zeit aus, wächst der Vorsorgebedarf der Jüngeren deutlich: Die nötige Sparquote könnte dann auf über 8 Prozent steigen.
Solche statistischen Durchschnittswerte besagen indes wenig über den Einzelfall. Jeder vorausschauende Bürger sollte seine individuell zu erwartenden Alterseinkünfte im Blick haben (samt der dann fälligen Abzüge!) – ich helfe Ihnen dabei gern.
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Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. haben Hausratversicherer im vergangenen Jahr Ihre Versicherungsnehmer wegen Fahrraddiebstahl mit rund 100 Millionen Euro entschädigt.
Das durchschnittliche Fahrrad wurde mit 630 Euro entschädigt. Vor zehn Jahren waren es noch rund 370 Euro. Der Trend deckt sich mit den Zahlen des Zweirad-Industrie-Verband e.V.
Wer sein Rad oder die Räder der Familie vernünftig absichern will, sollte mit seinem Versicherungsmakler sprechen. Wichtig sind Bedingungen des jeweiligen Vertrages. Hier sollte man sich unbedingt beraten lassen. Üblicherweise muss das Rad angesperrt werden, die Rahmennummer notiert sein, ein Foto vom Rad sowie der Anschaffungsbeleg aufbewahrt werden. In der Regel ist die günstigste Möglichkeit über die eigene Hausratversicherung. Dabei muss der Neuwert aller zu berücksichtigten Fahrräder und E-Bikes summiert werden. Wer ein höheres Schutzniveau wünscht, kann sein Fahrrad oder E-Bike auch mit einer Vollkaskoversicherung schützen. Für eine unverbindliche Berechnung schicken Sie mir einfach eine E-Mail oder rufen an.
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Zum dritten Mal in Folge ist die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland im vergangenen Jahr gesunken. Dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden insgesamt rund 110.000 Schadensfälle gemeldet, während es 2017 noch etwa 130.000 waren. Damit hat die Zahl der Einbrüche den niedrigsten Stand seit 20 Jahren erreicht. Der versicherte Schaden belief sich 2018 auf circa 310 Millionen Euro, nach 360 Millionen im Vorjahr. Konterkariert wird die erfreuliche Entwicklung von einem Anstieg der durchschnittlichen Schadenssumme um rund 100 auf circa 2.850 Euro.
Nicht versicherte Fälle wurden in der GDV-Statistik allerdings nicht erfasst, das tatsächliche Einbruchsrisiko lässt sich also kaum beziffern. Wer sich vor den finanziellen Schäden schützen will, kann dies mit einer Hausratversicherung tun. Neben Einbruchdiebstahl deckt die Police auch die Schadensquellen Leitungswasser, Sturm und Hagel, Feuer und Vandalismus ab. Hinzu kommen je nach Tarif weitere Risiken wie Überspannungsschäden oder Elementargefahren – ein fundierter Vergleich lohnt sich immer. Moderne Policen decken bei Bedarf auch teure Pedelecs ab oder Rasenmähroboter. Interessenten sollten einen Experten konsultieren um keine Unterversicherung zu riskieren. Hobbyräume oder Arbeitszimmer im Keller zählen bspw. zur Wohnfläche.
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Ab sofort kann ich für Sie Angebote für Ihre gewerbliche Kleinflotte ab 2 bis zu 15 Fahrzeugen mittels einheitlicher Software berechnen. Die Tarife können Sie dann in einer Ergebnisübersicht vergleichen.
Berücksichtigt werden dabei besondere SF-Regelungen, Nachlässe und der Einschluss besonderer Leistungsmerkmale wie bspw. Rabattschutz, GAP-Deckung oder Brems-, Betriebs-, und Bruchschäden.
Damit ist für Sie als Mandanten der Vergleich von Prämien und Leistungen auch bei Kleinflotten so einfach und übersichtlich wie bislang gewohnt bei Einzelfahrzeugen. Fragen Sie sich, ob Preis- und Leistung beim langjährigen Versicherer Ihrer Kleinflotte überhaupt passen? In der Vergangenheit waren derartige Analysen umständlich und aufwändig. Mailen Sie mir gerne Unterlagen Ihrer bestehenden Kleinflotte für ein Vergleichsangebot oder melden Sie sich einfach unverbindlich per Telefon.
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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben die „Jahresgemeinschafts-Statistik über den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung 2017“ veröffentlicht. Darin werden rund 2,8 Millionen Schäden ausgewertet, die Gesamtkosten von 9,7 Milliarden Euro verursachten.
Wie sich zeigt, sind Oldtimer besonders selten in Haftpflichtfälle involviert. Die unfallträchtigste Pkw-Altersgruppe bilden 16 bis 23 Jahre alte Fahrzeuge – hier stehen 90 Unfälle pro 1.000 Autos zu Buche, bei älteren Fahrzeugen nur 40. Unter Dreijährige kommen auf eine Schadenhäufigkeit von 58 pro 1.000 Pkw.
Anders sieht das Verhältnis bei den Fahrer-Altersgruppen aus: Die bis zu 18-Jährigen verursachen sowohl die meisten Schäden (121 pro 1.000 Pkw) als auch die höchsten Kosten pro Schadensfall (4.088 Euro). Am sichersten fährt es sich statistisch zwischen 42 und 67 Jahren (51 pro 1.000 Pkw). Ein unterdurchschnittliches Risiko besteht übrigens prinzipiell, wenn ein Beamter am Steuer sitzt.
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Man sollte meinen, dass die vielfältigen ergonomischen Verbesserungen der Arbeitswelt zu einer sinkenden Wahrscheinlichkeit führen, berufsunfähig zu werden. Immerhin wird heute auf rückenschonendes Sitzen geachtet, Sicherheitsvorschriften werden fortlaufend verschärft, immer mehr körperlich strapaziöse Arbeiten werden von Maschinen erledigt.
Wie die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) kürzlich errechnet hat, ist aber der Quote derjenigen, die vor dem Rentenalter ihren Beruf aufgeben müssen, seit rund 20 Jahren konstant: Noch immer trifft dieses Schicksal jeden vierten Arbeitnehmer. Als Datenbasis dienten 17 Millionen private Berufsunfähigkeitspolicen und das Tafelwerk „DAV 1997 I“.
Verschoben haben sich allerdings die Ursachen: Während früher vor allem körperliche Schädigungen den vorzeitigen Renteneintritt ausgelöst haben, sind heute psychische Leiden der Berufsunfähigkeits-Auslöser Nummer eins. Fast jeder dritte Versicherungsfall geht laut dem Versicherer-Gesamtverband darauf zurück. Danach folgen Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats, die für jeden vierten Fall einer erzwungenen Berufsaufgabe verantwortlich sind.
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Nachdem viele Gesellschaften Anwartschaftstarife zum Einfrieren des Gesundheitszustandes vom Markt genommen haben, ist es nunmehr eine gute Nachricht, dass die Allianz mit dem Tarif "OptionFlexiMed" einen entsprechenden Tarif auf den Markt bringt.
Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Abschluss des Tarifes wird einmalig die Gesundheitsprüfung durchgeführt. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt der Wechsel in die private Krankenvollversicherung oder in eine Zusatzversicherung der Gesellschaft gewünscht wird, ist keine erneute Gesundheisprüfung nötig. Der Tarif "OptionFlexiMed" richtet sich in erster Linie an Hochschulabsolventen, Berufseinsteiger oder Selbstständige. Die genannten Personen können so, wenn auch nur gegenüber einer einzelnen Krankenversicherungsgesellschaft, vorsorgen auch wenn Jahre später stationäre oder ambulante Behandlungen den Abschluss privater Krankenvoll- oder Zusatzversicherungen verhindern würden. Die Optionsziehungszeit beträgt 10 Jahre (mit Verlängerungsmöglichkeit um 10 Jahre) bis Alter 50 Jahre. Der Tarif kostet besipielsweise (Stand März 2019) 5,95€ monatlich für einen 28 jährigen Versicherten. Für einen 47 Jahre alten Versicherten liegt der Monatsbeitrag bei 13,15€.
Für Fragen oder eine Beratung zum Tarif oder zur privaten Krankenvoll- oder Zusatzversicherung allgemien erreichen sich mich jederzeit gerne per Telefon oder E-Mail.
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