Welche Unfallversicherungstarife decken Impfschäden ab?
Mögliche Nebenwirkungen und Folgeschäden von Impfungen beherrschen seit Monaten die Schlagzeilen. Viele Verbraucher fragen sich – und ihre Makler und Versicherer – deshalb, wie es um den (finanziellen) Schutz vor Impfschäden in der Unfallversicherung bestellt ist.
Generell stellt der Einschluss von Impfschäden die Ausnahme dar, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt. Laut dessen Musterbedingungen sind „Gesundheitsschädigungen durch Heilbehandlungen und sonstige Eingriffe am Körper der versicherten Person vom Versicherungsschutz ausgeschlossen“. Allerdings bilden die Musterbedingungen den Marktstandard immer nur mit Zeitverzögerung ab. Es gibt mittlerweile durchaus eine gewisse Anzahl von Versicherern, die Impfungen explizit in den Deckungsumfang aufnehmen. Melden Sie sich bei Interesse persönlich bei mir und lassen Sie sich nach Ihren Vorgaben einen Vergleich samt Gegenüberstellung der Formulierung in den Unfall-Versicherungsbedingungen zukommen.
Ganz unabhängig vom Thema Impfschäden sollten Sie grundsätzlich darauf achten eine Unfallversicherung mit sehr gutem Bedingungswerk abzuschließen. Das ist möglicherweise sogar noch viel wichtiger als die versicherten Summen. Erfahrungsgemäß bieten besagte Tarife mehrheitlich auch in anderen Bereichen einen äußerst umfangreichen Versicherungsschutz und gehören zu den Top-Tarifen in der Sparte. Sprich mit den Tarifen sind Sie auch grundsätzlich gut bedient, auch wenn dieser Hinweis keine persönliche Beratung ersetzt. Wenn Sie möchten kann ich gerne eine Analyse Ihres bestehenden Unfallversicherungstarifs beziehungsweise eine Gegenüberstellung zu einem aktuellen Top-Tarif nach Ihren Vorgaben erstellen. Melden Sie sich einfach persönlich bei mir.
Sie können alternativ auch selbst eine Berechnung gleich hier auf meiner Website durchführen unter der Sparte Unfallversicherung.